XRechnung als PDF
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XML hochladen, Felder prüfen, PDF herunterladen – in drei Schritten.
Jetzt zu PDF konvertieren →XML hochladen, Felder prüfen, PDF herunterladen – in drei Schritten.
Jetzt zu PDF konvertieren →Bei einer XRechnung gilt das XML-Original als das maßgebliche Dokument – nicht die PDF-Visualisierung. Die PDF-Lesekopie ist eine Darstellungshilfe für Menschen, hat aber keine eigene rechtliche Bindungswirkung. Das BMF hat dies im Schreiben zur E-Rechnung bestätigt.
Anders bei ZUGFeRD: Hier bilden PDF und eingebettetes XML zusammen das Original. Wer nur die PDF-Ansicht speichert und das eingebettete XML dabei verliert, hat keinen vollständigen Beleg mehr.
BMF-Schreiben zur E-Rechnung (15.10.2024) – Maßgeblichkeit des XML-Originals
Nicht jede Buchhaltungssoftware zeigt XRechnung-Inhalte leserlich an. Für die interne Freigabe, den Druck oder die Ablage in Systemen ohne XML-Unterstützung ist eine PDF-Visualisierung sinnvoll.
digital-rechnung.de erzeugt eine Lesekopie mit einem Klick – alle Felder (Absender, Empfänger, Positionen, Steuer, Bankverbindung) übersichtlich formatiert, ohne Upload.
Nach § 147 AO und § 14b UStG sind Rechnungen steuerrechtlich 10 Jahre aufzubewahren. Für das konkrete Vorgehen in Ihrer Buchführung – insbesondere zu GoBD-Anforderungen (Unveränderlichkeit, Verfahrensdokumentation) – empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater oder Ihrer Buchhaltungssoftware.
Was klar ist: Das XML-Original ist der Beleg. Eine zusätzliche PDF-Kopie schadet nicht, ersetzt das XML aber nicht.
§ 147 AO – Aufbewahrungsfristen · § 14b UStG – Aufbewahrung von Rechnungen
Nein. Die PDF-Lesekopie hat keine rechtliche Bindungswirkung. Maßgeblich ist immer das Original-XML. Das entspricht den Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen.
XRechnung UBL (.xml), XRechnung CII (.xml), ZUGFeRD (.pdf, alle Versionen) und Factur-X (.pdf).
Nein. Alles läuft lokal in deinem Browser. Es findet kein Upload statt.