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Diese Seite enthält allgemeine technische und rechtliche Hintergrundinformationen – keine Steuer- oder Rechtsberatung. Bitte konsultieren Sie einen Steuerberater für Ihren konkreten Fall.
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XRechnung als PDF
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XML hochladen, Felder prüfen, PDF herunterladen – in drei Schritten.

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XRechnung zu PDF in 3 Schritten

1
XML-Datei hochladen Die .xml-Datei per Drag & Drop oder Dateiauswahl auf digital-rechnung.de laden.
2
Rechnung prüfen Alle Felder werden übersichtlich angezeigt: Absender, Empfänger, Positionen, MwSt, Summen.
3
PDF herunterladen Mit einem Klick als PDF-Lesekopie speichern – für Ablage, Buchhaltung oder Weiterleitung.
Hinweis: Die PDF-Lesekopie ist eine Visualisierung zur besseren Lesbarkeit. Steuerlich und rechtlich maßgeblich ist immer das XML-Original. Das entspricht den Vorgaben von BMF und KoSIT.

Alle Formate als PDF herunterladen

XRechnung UBL .xml · Universal Business Language
XRechnung CII .xml · Cross Industry Invoice / UN/CEFACT
ZUGFeRD .pdf · alle Versionen (1.0, 2.0, 2.1)
Factur-X .pdf · französischer ZUGFeRD-Standard

PDF-Kopie vs. XML-Original: Was ist maßgeblich?

Bei einer XRechnung gilt das XML-Original als das maßgebliche Dokument – nicht die PDF-Visualisierung. Die PDF-Lesekopie ist eine Darstellungshilfe für Menschen, hat aber keine eigene rechtliche Bindungswirkung. Das BMF hat dies im Schreiben zur E-Rechnung bestätigt.

Anders bei ZUGFeRD: Hier bilden PDF und eingebettetes XML zusammen das Original. Wer nur die PDF-Ansicht speichert und das eingebettete XML dabei verliert, hat keinen vollständigen Beleg mehr.

BMF-Schreiben zur E-Rechnung (15.10.2024) – Maßgeblichkeit des XML-Originals

Wofür wird eine PDF-Kopie benötigt?

Nicht jede Buchhaltungssoftware zeigt XRechnung-Inhalte leserlich an. Für die interne Freigabe, den Druck oder die Ablage in Systemen ohne XML-Unterstützung ist eine PDF-Visualisierung sinnvoll.

digital-rechnung.de erzeugt eine Lesekopie mit einem Klick – alle Felder (Absender, Empfänger, Positionen, Steuer, Bankverbindung) übersichtlich formatiert, ohne Upload.

Aufbewahrungsfristen – Hintergrund

Nach § 147 AO und § 14b UStG sind Rechnungen steuerrechtlich 10 Jahre aufzubewahren. Für das konkrete Vorgehen in Ihrer Buchführung – insbesondere zu GoBD-Anforderungen (Unveränderlichkeit, Verfahrensdokumentation) – empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater oder Ihrer Buchhaltungssoftware.

Was klar ist: Das XML-Original ist der Beleg. Eine zusätzliche PDF-Kopie schadet nicht, ersetzt das XML aber nicht.

§ 147 AO – Aufbewahrungsfristen · § 14b UStG – Aufbewahrung von Rechnungen

XRechnung jetzt als PDF speichern →

Häufige Fragen

Ist die PDF-Kopie rechtsgültig?

Nein. Die PDF-Lesekopie hat keine rechtliche Bindungswirkung. Maßgeblich ist immer das Original-XML. Das entspricht den Vorgaben des Bundesministeriums für Finanzen.

Welche Formate kann ich zu PDF konvertieren?

XRechnung UBL (.xml), XRechnung CII (.xml), ZUGFeRD (.pdf, alle Versionen) und Factur-X (.pdf).

Werden meine Daten gespeichert?

Nein. Alles läuft lokal in deinem Browser. Es findet kein Upload statt.