E-Rechnungspflicht
ab 2025
Ab Januar 2025 müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können.
E-Rechnung jetzt öffnen →Ab Januar 2025 müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können.
E-Rechnung jetzt öffnen →Als E-Rechnung im Sinne des § 14 UStG gelten nur Formate nach dem europäischen Standard EN 16931. Normale PDFs erfüllen diese Definition nicht – auch wenn sie elektronisch verschickt werden.
Seit der Änderung des § 14 UStG durch das Wachstumschancengesetz gilt: Eine E-Rechnung muss einem strukturierten elektronischen Format nach dem europäischen Standard EN 16931 entsprechen. Normale PDFs – auch wenn sie per Mail verschickt werden – zählen nicht mehr als E-Rechnung im Sinne des Gesetzes.
Formate, die die Anforderungen erfüllen: XRechnung (UBL oder CII Syntax), ZUGFeRD ab Version 2.x und Factur-X. Ein ZUGFeRD-PDF enthält neben der lesbaren PDF-Ansicht immer auch ein eingebettetes XML – dieses XML ist das Maßgebliche.
§ 14 UStG – Gesetzestext · EN 16931 – Europäische Norm (CEN)
Laut Gesetzesbegründung gilt die Empfangspflicht für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im B2B-Bereich mit Sitz in Deutschland. Für Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Sonderkonstellationen (z.B. umsatzsteuerbefreite Leistungen) empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater.
Der Stufenplan laut Wachstumschancengesetz: Ab 01.01.2025 Empfangspflicht. Ab 01.01.2027 Versandpflicht für Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 €. Ab 01.01.2028 für alle übrigen. B2C-Rechnungen (an Privatpersonen) sind nicht betroffen.
Wachstumschancengesetz (BMJ) · BMF-Schreiben 15.10.2024 – Übergangsregelungen
Laut BMF-Schreiben darf zwischen dem 01.01.2025 und 31.12.2026 mit Zustimmung des Empfängers noch eine sonstige Rechnung (PDF, Papier) ausgestellt werden. Ab 2027 entfällt diese Option für größere Unternehmen. Eine eingescannte Papierrechnung oder ein PDF ohne eingebettetes XML erfüllt die gesetzliche Definition nach § 14 UStG nie.
Zur Kontrolle empfangener E-Rechnungen: digital-rechnung.de öffnet XRechnung und ZUGFeRD lokal im Browser – kein Upload, kein Account.
XRechnung (.xml), ZUGFeRD oder Factur-X (.pdf) – einfach hochladen und sofort lesen.
E-Rechnung jetzt öffnen →Die Empfangspflicht gilt grundsätzlich für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG können bis 2027 bzw. 2028 noch auf Papier- oder PDF-Rechnungen bestehen, müssen aber E-Rechnungen annehmen, wenn ihr Geschäftspartner eine schickt.
Ab 2025 darf ein Rechnungssteller Ihnen eine E-Rechnung schicken – Sie müssen sie technisch annehmen können. Verweigern Sie den Empfang, kann das zu Verzögerungen bei der Zahlung führen.
Zwischen Unternehmen (B2B) ist die PDF-Rechnung noch bis 2026 erlaubt (mit Zustimmung des Empfängers). Ab 2027/2028 ist die E-Rechnung nach EN 16931 Pflicht.