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Diese Seite enthält allgemeine Informationen – keine Rechts- oder Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie einen Steuerberater für Ihren konkreten Fall.
E-Rechnungspflicht · Ab 2025 · Deutschland

E-Rechnungspflicht
ab 2025

Ab Januar 2025 müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland E-Rechnungen empfangen können.

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Der Zeitplan der E-Rechnungspflicht

2025 ab 1. Jan.
Empfangspflicht für alle Alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen in Deutschland müssen E-Rechnungen nach EN 16931 empfangen und verarbeiten können.
2027 ab 1. Jan.
Versandpflicht für große Unternehmen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 € müssen E-Rechnungen versenden. Kleinere Unternehmen erst ab 2028.
2028 ab 1. Jan.
Versandpflicht für alle Ab 2028 müssen alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im B2B-Bereich E-Rechnungen versenden – unabhängig von der Unternehmensgröße.

Welche Formate gelten als E-Rechnung?

Als E-Rechnung im Sinne des § 14 UStG gelten nur Formate nach dem europäischen Standard EN 16931. Normale PDFs erfüllen diese Definition nicht – auch wenn sie elektronisch verschickt werden.

XRechnung UBL .xml · gesetzlicher Standard für Behörden
XRechnung CII .xml · UN/CEFACT Syntax
ZUGFeRD 2.x .pdf · hybrid, EN 16931 konform
Factur-X .pdf · identisch mit ZUGFeRD 2.x
Gilt nicht als E-Rechnung: normales PDF, Word-Dokument, eingescannte Rechnung, E-Mail mit Anhang ohne EN-16931-Format.

Was genau ist eine E-Rechnung nach § 14 UStG?

Seit der Änderung des § 14 UStG durch das Wachstumschancengesetz gilt: Eine E-Rechnung muss einem strukturierten elektronischen Format nach dem europäischen Standard EN 16931 entsprechen. Normale PDFs – auch wenn sie per Mail verschickt werden – zählen nicht mehr als E-Rechnung im Sinne des Gesetzes.

Formate, die die Anforderungen erfüllen: XRechnung (UBL oder CII Syntax), ZUGFeRD ab Version 2.x und Factur-X. Ein ZUGFeRD-PDF enthält neben der lesbaren PDF-Ansicht immer auch ein eingebettetes XML – dieses XML ist das Maßgebliche.

§ 14 UStG – Gesetzestext · EN 16931 – Europäische Norm (CEN)

Wer ist ab wann betroffen?

Laut Gesetzesbegründung gilt die Empfangspflicht für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen im B2B-Bereich mit Sitz in Deutschland. Für Kleinunternehmer nach § 19 UStG und Sonderkonstellationen (z.B. umsatzsteuerbefreite Leistungen) empfiehlt sich die Rücksprache mit einem Steuerberater.

Der Stufenplan laut Wachstumschancengesetz: Ab 01.01.2025 Empfangspflicht. Ab 01.01.2027 Versandpflicht für Unternehmen mit Vorjahresumsatz über 800.000 €. Ab 01.01.2028 für alle übrigen. B2C-Rechnungen (an Privatpersonen) sind nicht betroffen.

  • B2G (an Behörden): XRechnung seit 2020 verpflichtend (Bundesebene)
  • B2B (zwischen Unternehmen): Empfangspflicht ab 01.01.2025
  • B2C (an Verbraucher): keine E-Rechnungspflicht

Wachstumschancengesetz (BMJ) · BMF-Schreiben 15.10.2024 – Übergangsregelungen

PDF-Rechnungen: Was gilt noch, was nicht mehr?

Laut BMF-Schreiben darf zwischen dem 01.01.2025 und 31.12.2026 mit Zustimmung des Empfängers noch eine sonstige Rechnung (PDF, Papier) ausgestellt werden. Ab 2027 entfällt diese Option für größere Unternehmen. Eine eingescannte Papierrechnung oder ein PDF ohne eingebettetes XML erfüllt die gesetzliche Definition nach § 14 UStG nie.

Zur Kontrolle empfangener E-Rechnungen: digital-rechnung.de öffnet XRechnung und ZUGFeRD lokal im Browser – kein Upload, kein Account.

BMF-Schreiben zur E-Rechnungspflicht (PDF)

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XRechnung (.xml), ZUGFeRD oder Factur-X (.pdf) – einfach hochladen und sofort lesen.

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Häufige Fragen zur E-Rechnungspflicht

Bin ich als Kleinunternehmer betroffen?

Die Empfangspflicht gilt grundsätzlich für alle umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen. Kleinunternehmer nach § 19 UStG können bis 2027 bzw. 2028 noch auf Papier- oder PDF-Rechnungen bestehen, müssen aber E-Rechnungen annehmen, wenn ihr Geschäftspartner eine schickt.

Was passiert, wenn ich keine E-Rechnungen empfangen kann?

Ab 2025 darf ein Rechnungssteller Ihnen eine E-Rechnung schicken – Sie müssen sie technisch annehmen können. Verweigern Sie den Empfang, kann das zu Verzögerungen bei der Zahlung führen.

Reicht eine normale PDF-Rechnung noch?

Zwischen Unternehmen (B2B) ist die PDF-Rechnung noch bis 2026 erlaubt (mit Zustimmung des Empfängers). Ab 2027/2028 ist die E-Rechnung nach EN 16931 Pflicht.